Mittwoch, 14. Januar 2015

Markenschutz für Bergführer in Österreich. In meinem kritischen Blog über die Entwicklung des österreichischen Alpenvereins habe ich auch über die für Konsumenten, bzw. AV Mitglieder verwirrende Situation rund um die Begriffe "Alpinschule" bzw. Bergführer gesprochen

Markenschutz für Bergführer in Österreich

In meinem kritischen Blog über die Entwicklung des österreichischen Alpenvereins habe ich auch über die für Konsumenten, bzw. AV Mitglieder verwirrende Situation rund um die Begriffe "Alpinschule" bzw. Bergführer gesprochen. Diese Problematik erscheint mir für viele als wichtig genug, um ihr einen eigenen Blog zu widmen.

Traunstein SW Grat

Zu Themen, bei denen es um Leib und Leben geht, ist der Gesetzgeber in Österreich üblicherweise sofort zur Stelle, um für die Konsumenten eine klare Regelung zu schaffen.

Zum Beispiel dürfen  nur von einem behördlich autorisierten Fachhändler die Bremsen eines Autos repariert werden, bzw. das allseits bekannte "Pickerl" vergeben. Dass ist auch gut so, denn wenn es -wie  hier- um Leib und Leben geht, so ist Vertrauen wichtig. Und dieses kann nur mittels klarer Regelung und Kennzeichnung erreicht werden.

Derzeit ist nun der Status der, dass in Österreich die Begriffe Bergführer oder Alpinschule gesetzlich nicht geschützt sind. Jeder kann sich also Bergführer nennen und auch eine Alpinschule eröffnen. Nun haben sich aber über die Jahrzehnte beide Begriffe etabliert. Üblicherweise werden in der Gesellschaft die Begriffe Bergführer bzw. Alpinschule mit dem Qualitätsbegriff "staatlich geprüfter Berg- und Schiführer" gleichgesetzt. Nur ganz wenigen Insidern ist bekannt, dass die Ausbildung eines staatl. geprüften Berg- und Schiführers im Winter mit der des staatlichen Schilehrers vergleichbar ist.


Man möchte meinen, dass dieses Thema etwa den Konsumentenschutz interessieren würde. Lapidare Antwort desselben: "Gibt es leicht ein Problem damit?"


Wie schaut dies nun in unserem Nachbarland Schweiz aus? Dort ist der Begriff "Bergführer" gesetzlich geschützt. Es dürfen also nur Personen damit Werbung machen und somit damit Arbeiten, die auch wirklich staatlich geprüfte - patentierte, wie es in der Schweiz heisst  - Bergführer sind.


Heute sind es - noch - einige wenige Riesensektionen des Alpenvereinesin in Wien, die mit dieser unseriösen Praktik des Vermengens dieser Begriffe eigentlich bis zu einem gewissen Grad ihre eigenen Mitglieder betrügen.


Morgen sind es etwa "holländische Geeschäftemacher", die in Österreich eine "Alpinschule" gründen und mit "Bergführern" aus Holland oder Buxgtehude unbehelligt in die Berge ziehen. Reisebüros mit diversen "guides" bevölkern mittlerweile ja schon lange die Outdoorszene.


Ich möchte an die zuständigen Behörden bzw. den österr. Berg- und Schiführer Verband appellieren, die Begriffe "Bergführer" und "Alpinschule" raschest gesetzlich schützen zu lassen.
Gleichzeitig möchte ich, zum wiederholten Male, die zuständigen Stellen des Alpenvereines ersuchen, diese Unsitten im Osten Österreichs endlich abzustellen!!



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